Es gibt durchaus Möglichkeiten, nicht in eine Radarfalle zu tappen. Sich immer an die Höchstgeschwindigkeit halten ist eine, die andere lautet Blitzerwarner. Das Problem an der zweiten Möglichkeit: Die Nutzung im Auto ist bis jetzt illegal. Wer es trotzdem macht – und dabei erwischt wird – zahlt 75 Euro Bußgeld und bekommt vier Punkte in Flensburg. Jetzt wollen Verkehrspolitiker der Regierungskoalition das Verbot von Blitzerwarnern zumindest aufweichen.

Blitzerwarner – viele Möglichkeiten

Alle großen Hersteller von Navigationsgeräten bieten Funktionen, die vor Radarfallen warnen. Sie heißen zum Beispiel Cyclops (Garmin), Radarkameras (TomTom) oder schlicht Blitzerwarner (Becker, Falk). Mal sind sie im Gerät installiert, mal muss sie der Käufer aus dem Internet runterladen. Mal sind sie kostenlos, mal kosten sie Geld. Immer gleich ist jedoch der Hinweis der Firmen an den Nutzer, dass der Betrieb im Auto nicht erlaubt ist. Zurecht, denn §23 Absatz 1b der StVO sagt: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“
Auch in den Navigations-Apps der Hersteller für Smartphones finden sich die kleinen Helfer. Zudem gibt es zahlreiche Apps für Smartphones (etwa Blitzer.de), die Alarm schlagen, wenn man sich einem der rund 3800 Starenkasten in Deutschland nähert. Schließlich gibt es auch Geräte, die nichts mit Navis oder Apps zu tun haben – und trotzdem vor Radarfallen warnen sollen.

Halbherziger Vorstoß

Nun wollen also die Unionsparteien die Blitzerwarner erlauben und einen entsprechenden Vorschlag in den Bundestag einbringen. Also alles gut für leidgeprüfte Autofahrer? Nicht ganz, denn erstens würde die neue Regelung frühestens im Herbst 2013 greifen. Zweitens und viel wichtiger: die legalen Blitzerwarner sollen nicht den exakten Standort verraten, sondern nur eine Zone von rund 500 Metern anzeigen können. Wie Polizisten dann den Unterschied zwischen legalen und illegalen Methoden unterscheiden sollen, bleibt zumindest fraglich.

Quelle: zubehoer.org

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