Kaum jemand kennt die rechtliche Lage zu Radarwarn-Geräten oder Blitzer Warnern ganz genau. Hier bekommen Sie endlich alle Informationen zur rechtlichen Lage. Und Antwort auf die Frage, ob Sie sich gegen Radarfallen und Geschwindigkeitsmessungen der Behörden technisch wappnen dürfen.

Hintergrund: Viele moderne Navigationssysteme bieten die Funktion eines so genannten Radarwarners. Diese heißt, je nach Hersteller, auch Blitzer Warner oder POI-Warner. POI-Warner leitet sich ab von „Points of Interest“ (POI), also interessante Wegpunkte. Damit sind eigentlich touristische Ziele wie Bauwerke, Denkmäler, Tankstellen, Restaurants, Hotels, schöne Aussichten und ähnliches gemeint. Ein „POI-Warner“ schützt Sie allerdings nicht vor Bauwerken, sondern warnt vor einem Ampel Blitzer und anderen fest installierten Geschwindigkeitsfallen. Meist meldet sich das Navigationssystem mit einem akustischen oder optischen Signal, wenn Sie sich einer Blitzer Anlage oder Radarfalle nähern.

Ist so ein Blitzer Warner nun legal oder illegal?
Die alles entscheidende Frage ist glasklar zu beantworten: Sie dürfen KEINEN Blitzer Warner bei der Fahrt im Auto benutzen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt unmissverständlich:

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Was kann passieren, wenn ich mit einem Blitzer warner im Auto erwischt werde?
Die Polizei kann Ihr Navigationssystem während einer Verkehrskontrolle überprüfen. Stellen die Beamten fest, dass es über einen POI- oder Radarwarner verfügt, kann das Navigationsgerät eingezogen oder zerstört werden. Es drohen 75 Euro Bußgeld und satte vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Datei. Natürlich wird nicht bei jeder Verkehrskontrolle das Navisystem untersucht. Die Möglichkeit besteht jedoch. Und es gibt in Internetforen bereits Berichte über Autofahrer, denen das Navi mit Radarwarner weggenommen wurde.

Sind Radarwarner also generell verboten?
Nein! Sie dürfen ein Navigationssystem mit Blitzer Warner kaufen und besitzen. Es ist nur verboten, die Radarfallen-Funktion während der Fahrt zu nutzen (oder betriebsbereit mitzuführen, wie es in der StVO heißt). Navigationssysteme-Hersteller Falk druckt deswegen einen rechtlichen Hinweis auf seine betreffenden Produkte. Unter anderem: „Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden.“ In den meisten Fällen müssen ohnehin Sie als Kunde die Funktion aktivieren, dazu kaufen, extra installieren oder abonnieren. So halten sich die Hersteller rechtlich sauber.

Radarwarner im Ausland
Im Ausland gelten zum teil scharfe Gesetze, informieren Sie sich vor Urlaubsantritt ganu genau. Hier ein erster Überblick:
Österreich: Verbot! Sie dürfen Radarwarner nicht einmal besitzen. Einfuhr und Verkauf und Verteilung sind verboten.
Frankreich: Verbot! Auch Besitz, Verkauf und Kauf von Blitzer Warnern ist illegal.
Niederlande: Kein Verbot!
Schweiz: Verbot! Sie dürfen Radarfallen-Warner besitzen, ins Land einführen etc.
Alle rechtlichen Angaben und Informationen ohne Gewähr.

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