Finger weg vom Navi, wenn der Wagen rollt! Das Bedienen von Navigationssystemen während der Fahrt kommt nach Auffassung vieler Gerichte einem grob fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr gleich. NaviGoGo erklärt die Rechtslage und zeigt die Folgen auf…
Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit?
Crash! Sie haben nur ein paar Sekunden nach unten geschaut, mit dem Zeigefinger auf der Landkarte. Sie wollten doch nur eben ankllicken, dass das Navi von heller Beleuchtung auf Nachtfarben umschaltet. Und dann ist es passiert – der Vordermann hat gebremst. Rumms! Auffahrunfall. Zu dumm, dass ein Passant an der Ampel Ihren Tastentango beobachtet hat. Und wer zahlt nun den Schaden?
Ein Kfz Versicherungsvergleich wird jeden Suchenden zu dem Ergebnis führen, dass es kaum Unterschiede in der Kfz-Versicherung gibt, wenn es um die weitere Klärung einer Unfallursache geht. Die Haftpflichtversicherung muss zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners nach Klärung der Schuldfrage ersetzen, ist aber berechtigt wegen grober Fahrlässigkeit Schadenersatz von seinem Versicherungsnehmer zu verlangen. Grob fahrlässig handelt, wer die Fahrbahn nicht mehr voll im Blick hat. Der Versuch eines Autofahrers, die Schuld für den Unfall auf das Navigationsgerät zu schieben, wird daher immer in das Ergebnis münden, dass er damit sein eigenes grob fahrlässiges Verhalten zu Protokoll gibt und damit der Versicherung die Handhabe gibt, ihn in Regress zu nehmen, und zwar bis zu 5.000 Euro. Zumindest hier lohnt sich ein Kfz-Versicherungsvergleich: denn die Summe, mit welcher der Versicherer in den Regress geht, variiert. Ebenso sieht die Schalge übrigens auch bei Fahrzeugvollversicherungen aus. Die Vollkaskoversicherung kommt zwar für den selbst verschuldeten Unfallschaden auf, jedoch wird auch diese die Regulierung ablehnen, kann sie ihrem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Gilt auch für Smartphones
Smartphones mit Navigationssoftware werden natürlich genau so behandelt wie andere mobile GPS Navigationssysteme. Sicher kommt es bei einem Urteil vom Gericht immer auf den Einzelfall an, pauschale Richtlinien sind nicht so einfach möglich. Autofahrer versuchen sich aber immer wieder, von der Schuld an einem Unfall freizusprechen, indem sie detailliert angeben, wie und warum das Navigationsgerät von ihnen bedient werden musste und sie dadurch abgelenkt waren. Das Navi sei schuld, dass sie auf den Vordermann auffuhren oder leicht aus der Spur gerieten. Im Einzelfall kann sich aus Urteilen auch eine Teilschuld ergeben: Wenn der Richter zum Beispiel unter Einbeziehung der Meinung von Sachverständigen zu dem Urteil kommen, dass der Unfall in einem bestimmten Maß vom Fahrer durch den kurzen (oder längeren Blick) auf das Navigationsgerät mit verursacht wurde. Wenn wir von einem einfachen Auffahrunfall sprechen, wird es kaum weiterer Recherchen bedürfen, gehen wir von einem kompliziertem Unfallverlauf mit mehreren beteiligten Fahrzeugen aus, der hätte glimpflicher enden können, wenn ein Autofahrer durch sein Navigationsgerät nicht noch zusätzlich abgelenkt gewesen, kann die Sache schon in mathematischen Formeln enden.
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