Unschöne Szene: Sie kommen vom Einkaufsbummel, einem Theaterbesuch oder einer anderen Unternehmung zurück zum geparkten Auto und merken, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht ist die Scheibe nicht eingeschlagen, aber auf den zweiten Blick fällt Ihnen auf, was passiert ist: Wo vorhin noch Ihr neues Navigationsgerät darauf wartete, Ihnen den Weg zu weisen, klafft ein Loch im Armaturenbrett und lose Kabel baumeln herab.
Früher war es das Autoradio – heute das Navi, das Diebe magisch anzieht. Eine solche oder ähnliche Situation ist das Schreckensszenario für viele Autobesitzer. Wohl dem, der weiß, dass seine Kfz-Versicherung so einen Schaden übernimmt. Viele Autofahrer sind sich der Leistungen ihrer Kfz-Versicherung aber leider nicht so sicher. Navigationsgeräte gehören zu der beliebtesten Beute von Autodieben. Trotz der hohen Anzahl der Diebstähle ist der Versicherungsschutz in so einem Fall oft nicht gegeben. Zwar ist bei einer Kaskoversicherung Diebstahl generell mitversichert, die Bedingungen schwanken aber von Versicherer zu Versicherer.
Was deckt die KFZ-Versicherung wirklich ab?
Bei der Kaskoversicherung ist die serienmäßige Ausstattung ausschlaggebend. Neben dem Auto selbst sind somit auch Einzelteile versichert – sofern sie ab Werk enthalten waren. Leider bekommt der Autobesitzer dann aber nicht den Neuwert. Denn versichert ist das installierte Navigationsgerät nicht zum Neupreis, sondern zum Wiederbeschaffungs- oder auch Zeitwert. Der kann je nach Alter des Geräts deutlich unter dem Neuwert liegen. Die Berechnung dieses Wiederbeschaffungswertes kann ebenfalls von Versicherung zu Versicherung variieren. In vielen Fällen orientieren sich Kfz-Versicherungen heute entweder an den Preisen in einem Internetauktionshaus oder sie ziehen vom Kaufpreis pauschal einen gewissen Prozentsatz ab.
Wie sieht der Versicherungsschutz bei nachträglich eingebauten Navigationsgeräten aus?
Bei Navigationsgeräten, die nicht zur serienmäßigen Ausstattung eines Autos gehören, sieht die Rechtslage anders aus. Ein über alle Kfz-Versicherungen einheitliches Vorgehen gibt es hier nicht. Im Regelfall erfasst der Versicherungsschutz nur Autozubehör, das konkret in den Versicherungsbedingungen genannt wird. Der Versicherungsschutz ist zudem auf eine Höchstsumme beschränkt. Ein gängiger Wert für eine Höchstentschädigung liegt zwischen 800 und 1.200 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass viele Kfz-Versicherungen fest eingebaute Zubehörteile (neben dem Navi können das etwa auch die Musikanlage oder die Boxen sein) bis zu dieser Höchstsumme beitragsfrei mitversichern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Wer viel Technik im Auto hat, sollte seine Kfz-Versicherung zu Rate ziehen und auch über eine Versicherung mit Beitragszuschlag nachdenken.
Kfz-Versicherung zahlt nicht bei mobilen Navis
Die allermeisten Autofahrer haben ein mobiles Navigationsgerät, das zum Beispiel mit einer Saugnapfbefestigung an der Windschutzscheibe gehalten wird. Wird so ein Gerät gestohlen, haftet die Kfz-Versicherung in der Regel nicht für den entstandenen Schaden – auch dann nicht, wenn Sie nachweisen können, dass das Navi im abgeschlossenen Handschuhfach „sicher“ verstaut war. Einen letzten Funken kann hier Ihre Hausratversicherung bieten. Zwar schließen die meisten Versicherer bei der Hausrat-Police Autodiebstähle aus, dennoch kann im Einzelfall die Außenversicherung haften. Für einen solchen Fall muss das Auto allerdings während des Einbruches in einem Parkhaus gestanden haben. Wurde ihr Auto im Parkhaus aufgebrochen, sollten Sie also einen Blick in die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung werfen – möglicherweise hilft die Ihnen, den Verlust zumindest teilweise auszugleichen.
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